Autodesk Aktie: Sammelklage und Interoperabilitätspakt

von Boersia.de

Die Anwaltskanzlei Robbins Geller Rudman & Dowd LLP hat bekannt gegeben, dass Personen, die zwischen dem 1. Juni 2023 und dem 16. April 2024 Wertpapiere von Autodesk erworben haben, bis zum 24. Juni 2024 Zeit haben, sich als Hauptkläger in der Sammelklage zu bewerben. Die Klage behauptet, Autodesk und einige leitende Angestellte hätten die Securities Exchange Act von 1934 verletzt. Autodesk, ein weltweit führender Anbieter von 3D-Design-, Ingenieurs- und Unterhaltungstechnologie, habe es versäumt, adäquate interne Kontrollen bezüglich der Cashflow- und nicht-GAAP-Betriebsmargen-Praktiken zu pflegen. Nach Bekanntwerden interner Untersuchungen über diese Praktiken sei der Aktienkurs signifikant gefallen.

Autodesk in den Schlagzeilen

In einem anderen Kontext hat das Unternehmen eine Interoperabilitätsvereinbarung mit der Nemetschek Gruppe getroffen, um die Zusammenarbeit und Effizienzen zwischen den verschiedenen Industrien zu verbessern. Dies betrifft sowohl die Cloud- als auch Desktop-Produkte und fördert den Austausch von Informationen, um bessere Entscheidungen in allen Phasen eines Projekts zu ermöglichen. Sie kennzeichnet eine starke Verpflichtung zu offenen Standards, wie openBIM, welcher die Nutzung digitaler Daten im Bauwesen verbessern soll. Autodesk bleibt somit trotz der Herausforderungen durch die Sammelklage weiterhin ein maßgeblicher Akteur in der Entwicklung offener, vernetzter Lösungen für Branchenkunden.

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