Biogen, ein globaler biopharmazeutischer Konzern, sieht sich schwerwiegenden Vorwürfen im Rahmen einer Sammelklage gegenüber, welche nun Investoren auf den bevorstehenden Fristablauf am 22. Juli 2024 hinweist. Innerhalb des Klagzeitraums vom 3. Februar 2022 bis zum 13. Februar 2024 soll Biogen nach Ansicht der Klage irreführende Angaben gemacht haben. Diese beziehen sich sowohl auf die vermeintlich erfolgreiche Markteinführung eines Alzheimer-Medikaments als auch auf die Effektivität hauseigener Compliance-Kontrollen und die Auswirkungen einer Übernahme. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, durch unzulässiges Verhalten in mehreren Ländern ins Visier von Behörden geraten zu sein, was zu signifikanten Einbußen für Investoren geführt haben soll. Anwaltsgesellschaften rufen Betroffene auf, ihre Rechte wahrzunehmen und sich zu informieren.
Rechtsbehelfe für Aktionäre
Nun fordern juristische Firmen Anleger dazu auf, aktiv zu werden und bieten Unterstützung auf Kontingenzgebühr-Basis an, sodass Investoren keine vorab Kosten tragen müssen. Neben einer großen New Yorker Kanzlei ist auch ein weiteres bekanntes Anwaltsunternehmen mit langjähriger Erfahrung in der Vertretung von Aktionärsrechten involviert, welches bereits beachtliche Summen für Aktionäre erstreiten konnte. Die Vorwürfe heben vor allem auf unzureichende Kontrollen in Auslandsgeschäften und auf überbewertete Geschäftsaussichten ab. Betroffene Aktionäre sollten die bevorstehende Frist zur Anspruchserhebung beachten und können sich für nähere Informationen und mögliche Schritte an die berichtenden Anwaltskanzleien wenden.
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