Die Technikriesen aus dem Silicon Valley sehen sich mit einer der größten Herausforderungen seit Jahrzehnten konfrontiert. Wettbewerbsbehörden auf beiden Seiten des Atlantiks gehen verstärkt gegen mutmaßliche wettbewerbswidrige Praktiken vor, die zur Aufspaltung führender Unternehmen der Branche führen könnten – eine Premiere in der Industriegeschichte. Diese Entwicklung könnte weltweit Nachahmung finden, angetrieben durch die steigende Anzahl von Wettbewerbsuntersuchungen, die auf die Einleitung von Fällen in der EU und den USA folgen. Seit der Zerschlagung von AT&T vor genau 40 Jahren wurde keinem Unternehmen in den USA eine derartige Maßnahme durch Regulierungsbehörden angedroht. Es wird jedoch eine Herausforderung sein, gegen einflussreiche Technologieunternehmen vorzugehen. Laut Insidern könnten Untersuchungen wegen möglicher Verstöße gegen das neue Digitale-Märkte-Gesetz der EU bald auch andere große Plattformbetreiber ins Fadenkreuz nehmen. Auch in den USA werden mögliche Sanktionen vom Justizministerium nicht ausgeschlossen – darunter sogar die Anordnung einer Unternehmensaufspaltung, um den Wettbewerb wiederherzustellen.
Zerschlagung: ein komplexes Unterfangen
Die Wettbewerbsbehörden lassen sich jedoch Zeit und erwägen verschiedene Optionen. Das Risiko einer tatsächlichen Aufspaltung besteht, ist aber ungewiss und könnte schlussendlich zu Geldstrafen statt zu strukturellen Änderungen führen. Rechtsexperten betonen die Schwierigkeit eines solchen Vorhabens, nicht zuletzt aufgrund der eng integrierten Systeme einiger Technologieunternehmen, die eine Trennung erschweren würden. Strukturelle Maßnahmen wie Aufspaltungen müssen letztlich vor Gericht bestehen, was vor dem Hintergrund seltener historischer Präzedenzfälle eine komplexe Herausforderung darstellt. Denn Erfahrungen mit aufgezwungenen strukturellen Maßnahmen – insbesondere Zerschlagungen – sind rar, und die wenigen Fälle in der Vergangenheit haben gezeigt, dass dieser Weg nicht nur juristisch anspruchsvoll, sondern auch in der Umsetzung höchst heikel ist.
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