Booking Holdings Inc. (NASDAQ: BKNG), ein führendes Unternehmen in der Online-Reisebranche, hat kürzlich bekannt gegeben, dass es seine Unternehmenssatzung überarbeitet und eine neue Fassung umgesetzt hat. Diese strategische Änderung folgt auf aktuelle regulatorische Anpassungen und ist mit sofortiger Wirkung gültig. Insbesondere der Verwaltungsrat des Unternehmens hat die Überarbeitungen letzte Woche Mittwoch beschlossen. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen aktualisierte Offenlegungen und Verfahrensanforderungen für die Nominierung von Direktoren durch Aktionäre, was eine Reaktion auf die neu eingeführten universellen Stimmrechtsregeln der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde darstellt. Booking Holdings hat darüber hinaus vorab Mitteilungspflichten für die Nominierung von Direktoren eingeführt, die Richtlinien für Interviews, Fragebogenverfahren, Stimmkartenanforderungen und Protokolle für Aktionärstreffen umfassen.
Anpassungen an die Delaware-Generalgesellschaftsordnung
Die Modifikationen beinhalten auch Anpassungen aufgrund von Entwicklungen im Gesellschaftsrecht von Delaware. Klarstellungen wurden insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Versammlungen über Fernkommunikationsmittel abzuhalten, getroffen und die Verfahren zur Vertagung von Aktionärstreffen überarbeitet. Ein bedeutender Zusatz zur Satzung ist die Einführung einer exklusiven Gerichtsstandsvereinbarung, die das Delaware Chancery Court—und falls dieses keine Zuständigkeit haben sollte, ein anderes staatliches Gericht innerhalb Delawares oder das bundesstaatliche Bezirksgericht für den District of Delaware—als alleinigen Gerichtsstand für interne Unternehmensansprüche bestimmt. Für Prozesse unter dem Securities Act von 1933 sind ausschließlich die bundesstaatlichen Bezirksgerichte zuständig. Booking Holdings verfolgt mit diesen Aktualisierungen weiterhin das Ziel, rechtliche Anforderungen zu erfüllen und gute Unternehmensführung sicherzustellen.
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