Nike Aktie: Sammelklage wegen Irreführung

von Boersia.de

NEW YORK, 22. Juni 2024 – Eine weltweit agierende Kanzlei für Anlegerrechte gibt bekannt, dass eine Sammelklage gegen Adidas im Namen der Käufer von Klasse B Aktien eingereicht wurde. Die Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum vom 19. März 2021 bis zum 21. März 2024 und behaupten, die Firma hätte irreführende Aussagen bezüglich ihrer Geschäftsstrategien gemacht und später die Anleger geschädigt. Die Klage hebt besonders auf Adidas’ Strategie des Direktvertriebs ab, wobeils behauptet wird, diese habe nicht zu tragfähigem Umsatzwachstum führen können. Weiterhin wird angeführt, dass sie angebliche Wettbewerbsvorteile nicht ausreichten, um das Unternehmen vor der starken Konkurrenz zu schützen, nachdem es seine Beziehungen zu vielen Groß- und Einzelhändlern reduziert hatte.

Handlungsaufruf für Investoren

Betroffene Investoren haben die Möglichkeit, sich der Klage anzuschließen und ggf. Entschädigung zu erhalten. Die Frist zur Vorlage als Hauptkläger ist der 19. August 2024. Eine detaillierte Darstellung des Falls zeigt, dass die Anlegergutschriften nicht von der Hauptklägerfunktion abhängen. Interessierte Investoren sollen sich umgehend an die zuständige Anwaltskanzlei wenden. Hinsichtlich aller Beschuldigungen gibt die betreffende Kanzlei an, ein starker Partner mit erwiesener Erfolgsbilanz zu sein, und verweist auf bedeutende Erfolge in früheren Klagen zum Schutz der Anlegerrechte.

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